Donnerstag,
5. September 1996
Knapp zwei Wochen vor dem Startschuss läuft sich die Presse allmählich wieder warm. Den Auftakt macht die auflagenstarke Programmzeitschrift TV Spielfilm mit der Meldung, dass der TV-Fälscher vor Gericht die Sender mit neuen Enthüllungen belasten will.
"Erst gab Born die Verfälschungen teilweise zu, dann beschuldigte er das Team von „stern TV“, bei den Manipulationen mitgemacht zu haben. „Wir sind diesen Vorwürfen nachgegangen, haben aber keinen Anhaltspunkt gefunden, dass die Redaktionen von den Verfälschungen wussten“, versichert der Leitende Oberstaatsanwalt Norbert Weise. Jauch kann also mit ruhigem Gewissen nach Koblenz fahren, wo er als Zeuge geladen ist."
Das mit dem ruhigen Gewissen ist so eine Sache. Die Staatsanwaltschaft bestätigt zwar, keine Anhaltspunkte für Mitwisserschaft gefunden zu haben. Aber was, wenn Born tatkräftige Beweise dafür in der Hand hat, dass die Sender und insbesondere stern TV Leichen im Keller haben? Auf Szenarios wie dieses und Gegenstrategien bereitet sich G+J vor. Die Juristen im Konzern wissen ebenso wie die Koblenzer Justiz, dass die Dauer und Brisanz des Prozesses im wesentlichen von Born selbst abhängt. Sollte er ein umfangreiches Geständnis ablegen, könnte er das Verfahren abkürzen. Einige der von der Staatsanwaltschaft benannten 79 Zeugen müssten dann nicht mehr persönlich vor dem Gericht erscheinen - darunter auch Jauch, der für Oktober geladen ist. Doch dazu ist Born keineswegs bereit.
Seit einem Dreivierteljahr geben sich mutmaßlicher Täter und angebliches Opfer in der Öffentlichkeit mit gegenseitigen Vorwürfen und Beschuldigungen die Blöße. Doch während Jauch und Zaik mittlerweile wieder ihrem Alltagsgeschäft nachgehen beziehungsweise sich auf den Tag ihrer Vernehmungen vorbereiten, sieht die Situation für Born grundlegend anders aus. Wenn sie dem TV-Kujau im Prozess gegenüberstehen, werden sie Schwierigkeiten haben, ihn wiederzuerkennen. Der einstige Kriegsreporter, der vielen Kollegen wegen seiner beinahe 100 Kilogramm Körpergewicht und seines Vollbarts als imposant, aber schmuddelig in Erinnerung ist, hat in den neun Monaten Haft 49 Kilogramm Gewicht verloren.
Samstag, 14. September 1996
Selbstverständlich ist der Skandal um das Magazin in der Fake-Falle zu diesem Zeitpunkt schon mehr als ein simpler Betrugsprozess. Denn die Zahl der indirekt Geschädigten geht in die Millionen: Viele Zuschauer nahmen das, was sie gezeigt bekamen, für bare Münze - und saßen einem Mix aus halbwahren oder schlichtweg erfundenen Storys auf. Es geht in dem Verfahren also um nichts mehr und nichts weniger als die Glaubwürdigkeit des Mediums Fernsehen schlechthin. Dies wissen die TV-Macher aller Sender, die im Laufe des Prozesses als geladene Zeugen Born gegenüberstehen werden.
Sie wissen gleichzeitig, dass der Prozess um den TV-Autor aus Lahnstein, der Fernsehbeiträge so täuschend echt inszenierte, zwangsläufig den Blick auf die Realität ihres Mediums lenken wird. Ein Medium, das ohne Inszenierung nicht auskommt. Eine Zwickmühle. Denn die Wirkung des Fernsehens hängt wiederum vom Glauben der Zuschauer ab, dass das, was sie sehen, realistisch sei. Die nächsten Wochen werden sich für viele Zeugen zu einer Nervenprobe entwickeln. AFP macht mit der Meldung über den bevorstehenden Prozessauftakt zum spektakulärsten Betrugsfall im deutschen Fernsehen die Runde durch die Presse:
"Ein Tatvorwurf wird indes in Koblenz fehlen. „Betrug am Zuschauer ist rechtlich nicht fassbar“, sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Norbert Weise. So steht vor allem der Verdacht des Betrugs an den TV-Machern im Mittelpunkt."
Laut Strafgesetzbuch drohen Born schon bei einer Verurteilung wegen Betrugs in einem Fall bis zu fünf Jahre Haft.
Montag, 16. September 1996
Dann ist es so weit: Born wird wegen Betrugs und anderer Delikte vor der 12. Strafkammer am Landgericht Koblenz angeklagt. 23 Fakes soll er zwischen 1990 und 1995 produziert und an öffentlich-rechtliche wie private Magazine und Sender verkauft haben. Insgesamt listet die Anklage 45 Straftaten auf, für die er und drei mitangeklagte Helfer verantwortlich sein sollen: Sie reichen von vergleichsweise harmlosen Delikten wie Fahren ohne Führerschein über das grundlose Töten einer Katze und illegalen Waffenbesitz bis hin zu Volksverhetzung. Hauptanklagepunkt: Betrug zum Nachteil von TV-Sendern mit einem Schaden von 350.000 Mark.
Die G+J-Strategen in Verlagsleitung und Justiziariat haben angesichts des unerfreulichen Verlaufs des Skandals im Frühjahr die Zwischenzeit dazu genutzt, auf mögliche Krisenszenarien im Verlauf des Prozesses reagieren zu können. Sie wollen insbesondere das Risiko von Widersprüchen ausschließen. Und haben sich zu einer ungewöhnlichen Maßnahme entschlossen: Konzernmitarbeiter, die wie etliche Journalisten den Prozess von der Pressebank aus verfolgen, werden alle Zeugenaussagen dokumentieren, und stern TV zur Verfügung stellen.
Die Frage allerdings, ob es Born mit seinen Attacken weiterhin gelingt, das Magazin zu demontieren, schwebt nach wie vor wie ein Damoklesschwert über Jauch und seiner Redaktion. Die Berliner Zeitung von G+J macht zum ersten Prozesstag erst einmal Stimmung gegen den Angeklagten:
"Michael Born will richtig auspacken. Der Fernsehjournalist will über Macher, Mitwisser und Methoden berichten. Zu erwarten ist also, dass der 37jährige versucht, die prominenten Zeugen wie Günther Jauch aus dem Zeugenstand neben sich auf die Anklagebank zu hieven. Doch seine Chancen stehen schlecht."
Woher die Information stammt, ist offen, die Absicht dahinter eindeutig: Lesen Born und sein Anwalt den Artikel, dürfte ihr Verhältnis schon am ersten Prozesstag einer Belastungsprobe ausgesetzt sein - psychologische Kriegsführung pur.
"Schon vor Monaten wählte Born vorsichtige Formulierungen, sein Mandant habe „subjektiv“ den Eindruck gehabt, dass „stern TV“ „Nachbesserungen“ gefordert habe. Im Vorfeld des Prozesses ist durchgesickert, dass die Verteidigung keine Chance mehr sieht, Redakteure als Mitwisser zu enttarnen."
An diesem ersten Prozesstag wirken Angeklagter und Verteidiger allerdings keineswegs demotiviert. Zumal das, was sich um das Landgericht herum ereignet, für die Provinzstadt Koblenz an Einmaligkeit kaum zu übertreffen ist. Ob Agenturen, Fernsehen oder Hörfunk - der Run auf das Medienereignis des Jahres ist gigantisch. Für die Dauer des Prozesses haben einige überregionale Tageszeitungen, darunter die SZ, FAZ oder auch Die Tageszeitung (TAZ) aus Berlin, eigene Beobachter abgestellt.
Auch im Verhandlungssaal 102 vor der 12. Großen Strafkammer haben sich die Gerichtsdiener ins Zeug gelegt. Bildgerecht für zwei Dutzend Fotografen und Kameraleute haben sie eine Vielzahl von Requisiten aus Born-Filmen als Beweismittel inszeniert: darunter Bomberjacken, T-Shirts der US-Extremistenorganisation „Church of the Aryan Nations“, selbst genähte Kutten des Ku-Klux-Klan, eine NS-Flagge und Berge von Videokassetten.
"Jetzt sitzt der Fälscher vor dem Richter. Blass hört er, wie der Staatsanwalt die Anklage verliest. Eines der Märchen: „Skinheads topfen die Urne des Neonazis Michael Kühnen auf einen Heldengedenkfriedhof um.“ Gelächter im Publikum. Selbst Richter Ulrich Weiland gluckst. Mit jedem Lacher wird Born sicherer."
Vor TV-Kameras und Fotoapparaten steht er nun selbst im Zentrum seiner eigenen und letzten Skandalgeschichte. Unfreiwillig oder mit Kalkül - Born, dem es bei den Fakes nie um Geld gegangen sei, wirkt wie eine Persönlichkeit, die ein zwiespältiges Verhältnis zur Realität hat. Dazu die Tageszeitung:
"Schon in seiner ersten Einlassung gab er offen zu, für diverse Sender diverse Fakes produziert zu haben. Aber alleine schon an der Schnitt-Technik hätten gestandene Fernsehjournalisten erkennen müssen, dass ihnen „Spielfilme“ vorgeführt worden seien. Born: „Nach der Authentizität hat aber nie einer gefragt.“
Seine Story über das „autonome Umtopfungskommando“ nennt er Satire, die Spiegel TV auch so gesendet habe, nur stern TV nicht. Das „Türken“ von Beiträgen gibt der TV-Kujau zu, mehr aber nicht. Vom Gegenteil ist die Anklage überzeugt. Betrogen habe Born die Sendeanstalten mit seinen Filmen, sagt der Staatsanwalt. Denn wenn die verantwortlichen Redakteure gewusst hätten, dass ihnen Totalfälschungen oder mit nachgestellten Szenen aufgefrischtes Archivaufnahmen angeboten worden sei, hätten sie das Material nie gekauft.
Born ist der traurige Held im Gerichtssaal. Naiv weiht der Fälscher Juristen und Publikum im Saal in das Einmaleins seiner inszenierten TV-Realität ein: Beiträge zu erfinden, mit bezahlten Komparsen und selbst gebastelten Requisiten aufzupeppen sei ein gängiges Hilfsmittel in der Branche, sagt er. Hier stapele doch jeder hoch. Derweil sucht er immer wieder nach Verbündeten im Saal, zwinkert Journalisten auf der Pressebank zu und sucht so den Schulterschluss nach dem Motto: Es sei doch bekannt, dass das Fernsehen die Leute betrügt. Warum soll ich nun dafür bestraft werden?
So etwa für die Räuberpistole über Auseinandersetzungen im Grenzgebiet zwischen Griechenland und Albanien, die der TV-Kujau für 5.000 Schweizer Franken an das schweizerische DRS verhökerte. In der „Totalfälschung“ - so nennt es die Staatsanwaltschaft - schießen griechische Dorfbewohner auf albanische Flüchtlinge. Doch tatsächlich ballert sein aus Griechenland stammender Kumpel Charalampous in die Luft. Gemeinsam legten sie auch die angeblichen Blutspuren am Stacheldrahtzaun der Grenze - keine echten, sondern mit Ketchup.
Anscheinend besteht bei den Juristen Nachholbedarf in Sachen Medienkompetenz, sie wissen wenig über die Praktiken im TV-Geschäft. So etwa auch von den unter Korrespondenten bekannten Schüssen, die in TV-Berichten aus Kriegsgebieten immer wieder zu hören sind und die der Öffentlichkeit von der Frankfurter Rundschau beschrieben werden:
"Der Schuss war ein „Fünf-Dollar-Schuss“ nach Regieanweisung des Kameramanns und die zwei Albaner-Jungen, die an einem Hoftor in einem Dorf an der griechisch-albanischen Grenze rüttelten, leben normalerweise friedlich auf einen Bauernhof in dem kleinen griechischen Ort. Der Filmautor wollte die Bilder über die Schwierigkeiten im Grenzgebiet „ein bisschen dramatischer machen."
Während Born seine Inszenierungen dem Gericht und dem Publikum als eine Verschwörung von skrupellosen Journalisten, denen es beim Ankauf des gefälschten Materials nur um die Sensation gegangen sei, verkauft, sieht er in seinen Taten eher Kavaliersdelikt. Dies beurteilt sein ehemaliger Kumpel und Mitarbeiter anders. Ganz so harmlos, wie sich Born darzustellen versucht, ist der TV-Kujau nicht, zu dessen Strategie es gehört, den Anklagevorwurf auf möglichst viele Mitwisser und Helfer zu verteilen. „Auf authentische Action“, so der Mitangeklagte Charalampous, „wollte Born nicht warten.“
Die Äußerung macht auch klar: Den Ex-Komplizen Borns haben die langen Monate der Prozessvorbereitung zermürbt. Borns Verteidigungslinie bleibt indes unverändert: nur das zu bestätigen, was ihm ohnehin nachgewiesen werden kann. So beteuert er, authentische Bilder vom Ku-Klux-Klan aus den USA geliefert zu haben, zudem ein Interview mit dem Neonazi Bela Althans. Doch das Material habe stern TV nicht gereicht, als er das Thema vorstellte: „Und wo bleibt der Mummenschanz?“ Auf dramatische Aufnahmen mit Deutschland-Bezug habe die Redaktion bestanden, sagt Born, der zu diesem Zeitpunkt bereits beträchtliche finanzielle Vorleistungen in die Produktion gesteckt haben will.
„Das Problem bei Ihnen ist“, sagt Weiland, „dass an den Filmen immer etwas Wahrheit dabei ist.“ Es gebe PKK-Bombenanschläge, ebenso rechtsradikale Umtriebe. „Aber das, was sich wirklich abspielt, können Sie gerade nicht filmen. Dann stellen Sie es einfach nach.“ Born behauptet dagegen, er sei in die Inszenierung getrieben worden. Und gibt zu, dass es sich bei dem Treffen des Ku-Klux-Klan in der Eifelhöhle bei Mendig nicht um angebliche deutsche Sympathisanten des rechtsradikalen US-Geheimbundes handelte, sondern um bezahlte Laiendarsteller aus seinem Freundeskreis.
stern TV zeigt als Ergebnis im September 1994 dann einen Beitrag, in dem Klan-Mitglieder in Kapuzen ein Kreuz verbrennen, mit der Ermordung von Juden drohen und skandieren: „Halb Frankfurt gehört den Juden“. Born kassierte für die rechtsextreme Rollenprosa mit Volksverhetzungsanteilen knapp 30.000 Mark. Seine Behauptung, er habe Aufklärung über die rechte Gefahr leisten wollen, schmettert das Gericht später mit dem Hinweis auf Nachahmungsgefahr ab.
Davon gekommen - Spiegel TV-Moderator Stefan Aust hat zwar ein Mal Material von Born in einem Beitrag eingesetzt, diesen aber als Satire deutlich gekennzeichnet, nicht so sterrn TV.
Knapp zwei Wochen vor dem Startschuss läuft sich die Presse allmählich wieder warm. Den Auftakt macht die auflagenstarke Programmzeitschrift TV Spielfilm mit der Meldung, dass der TV-Fälscher vor Gericht die Sender mit neuen Enthüllungen belasten will.
"Erst gab Born die Verfälschungen teilweise zu, dann beschuldigte er das Team von „stern TV“, bei den Manipulationen mitgemacht zu haben. „Wir sind diesen Vorwürfen nachgegangen, haben aber keinen Anhaltspunkt gefunden, dass die Redaktionen von den Verfälschungen wussten“, versichert der Leitende Oberstaatsanwalt Norbert Weise. Jauch kann also mit ruhigem Gewissen nach Koblenz fahren, wo er als Zeuge geladen ist."
Das mit dem ruhigen Gewissen ist so eine Sache. Die Staatsanwaltschaft bestätigt zwar, keine Anhaltspunkte für Mitwisserschaft gefunden zu haben. Aber was, wenn Born tatkräftige Beweise dafür in der Hand hat, dass die Sender und insbesondere stern TV Leichen im Keller haben? Auf Szenarios wie dieses und Gegenstrategien bereitet sich G+J vor. Die Juristen im Konzern wissen ebenso wie die Koblenzer Justiz, dass die Dauer und Brisanz des Prozesses im wesentlichen von Born selbst abhängt. Sollte er ein umfangreiches Geständnis ablegen, könnte er das Verfahren abkürzen. Einige der von der Staatsanwaltschaft benannten 79 Zeugen müssten dann nicht mehr persönlich vor dem Gericht erscheinen - darunter auch Jauch, der für Oktober geladen ist. Doch dazu ist Born keineswegs bereit.
Seit einem Dreivierteljahr geben sich mutmaßlicher Täter und angebliches Opfer in der Öffentlichkeit mit gegenseitigen Vorwürfen und Beschuldigungen die Blöße. Doch während Jauch und Zaik mittlerweile wieder ihrem Alltagsgeschäft nachgehen beziehungsweise sich auf den Tag ihrer Vernehmungen vorbereiten, sieht die Situation für Born grundlegend anders aus. Wenn sie dem TV-Kujau im Prozess gegenüberstehen, werden sie Schwierigkeiten haben, ihn wiederzuerkennen. Der einstige Kriegsreporter, der vielen Kollegen wegen seiner beinahe 100 Kilogramm Körpergewicht und seines Vollbarts als imposant, aber schmuddelig in Erinnerung ist, hat in den neun Monaten Haft 49 Kilogramm Gewicht verloren.
Samstag, 14. September 1996
Selbstverständlich ist der Skandal um das Magazin in der Fake-Falle zu diesem Zeitpunkt schon mehr als ein simpler Betrugsprozess. Denn die Zahl der indirekt Geschädigten geht in die Millionen: Viele Zuschauer nahmen das, was sie gezeigt bekamen, für bare Münze - und saßen einem Mix aus halbwahren oder schlichtweg erfundenen Storys auf. Es geht in dem Verfahren also um nichts mehr und nichts weniger als die Glaubwürdigkeit des Mediums Fernsehen schlechthin. Dies wissen die TV-Macher aller Sender, die im Laufe des Prozesses als geladene Zeugen Born gegenüberstehen werden.
Sie wissen gleichzeitig, dass der Prozess um den TV-Autor aus Lahnstein, der Fernsehbeiträge so täuschend echt inszenierte, zwangsläufig den Blick auf die Realität ihres Mediums lenken wird. Ein Medium, das ohne Inszenierung nicht auskommt. Eine Zwickmühle. Denn die Wirkung des Fernsehens hängt wiederum vom Glauben der Zuschauer ab, dass das, was sie sehen, realistisch sei. Die nächsten Wochen werden sich für viele Zeugen zu einer Nervenprobe entwickeln. AFP macht mit der Meldung über den bevorstehenden Prozessauftakt zum spektakulärsten Betrugsfall im deutschen Fernsehen die Runde durch die Presse:
"Ein Tatvorwurf wird indes in Koblenz fehlen. „Betrug am Zuschauer ist rechtlich nicht fassbar“, sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Norbert Weise. So steht vor allem der Verdacht des Betrugs an den TV-Machern im Mittelpunkt."
Laut Strafgesetzbuch drohen Born schon bei einer Verurteilung wegen Betrugs in einem Fall bis zu fünf Jahre Haft.
Montag, 16. September 1996
Dann ist es so weit: Born wird wegen Betrugs und anderer Delikte vor der 12. Strafkammer am Landgericht Koblenz angeklagt. 23 Fakes soll er zwischen 1990 und 1995 produziert und an öffentlich-rechtliche wie private Magazine und Sender verkauft haben. Insgesamt listet die Anklage 45 Straftaten auf, für die er und drei mitangeklagte Helfer verantwortlich sein sollen: Sie reichen von vergleichsweise harmlosen Delikten wie Fahren ohne Führerschein über das grundlose Töten einer Katze und illegalen Waffenbesitz bis hin zu Volksverhetzung. Hauptanklagepunkt: Betrug zum Nachteil von TV-Sendern mit einem Schaden von 350.000 Mark.
Die G+J-Strategen in Verlagsleitung und Justiziariat haben angesichts des unerfreulichen Verlaufs des Skandals im Frühjahr die Zwischenzeit dazu genutzt, auf mögliche Krisenszenarien im Verlauf des Prozesses reagieren zu können. Sie wollen insbesondere das Risiko von Widersprüchen ausschließen. Und haben sich zu einer ungewöhnlichen Maßnahme entschlossen: Konzernmitarbeiter, die wie etliche Journalisten den Prozess von der Pressebank aus verfolgen, werden alle Zeugenaussagen dokumentieren, und stern TV zur Verfügung stellen.
Die Frage allerdings, ob es Born mit seinen Attacken weiterhin gelingt, das Magazin zu demontieren, schwebt nach wie vor wie ein Damoklesschwert über Jauch und seiner Redaktion. Die Berliner Zeitung von G+J macht zum ersten Prozesstag erst einmal Stimmung gegen den Angeklagten:
"Michael Born will richtig auspacken. Der Fernsehjournalist will über Macher, Mitwisser und Methoden berichten. Zu erwarten ist also, dass der 37jährige versucht, die prominenten Zeugen wie Günther Jauch aus dem Zeugenstand neben sich auf die Anklagebank zu hieven. Doch seine Chancen stehen schlecht."
Woher die Information stammt, ist offen, die Absicht dahinter eindeutig: Lesen Born und sein Anwalt den Artikel, dürfte ihr Verhältnis schon am ersten Prozesstag einer Belastungsprobe ausgesetzt sein - psychologische Kriegsführung pur.
"Schon vor Monaten wählte Born vorsichtige Formulierungen, sein Mandant habe „subjektiv“ den Eindruck gehabt, dass „stern TV“ „Nachbesserungen“ gefordert habe. Im Vorfeld des Prozesses ist durchgesickert, dass die Verteidigung keine Chance mehr sieht, Redakteure als Mitwisser zu enttarnen."
An diesem ersten Prozesstag wirken Angeklagter und Verteidiger allerdings keineswegs demotiviert. Zumal das, was sich um das Landgericht herum ereignet, für die Provinzstadt Koblenz an Einmaligkeit kaum zu übertreffen ist. Ob Agenturen, Fernsehen oder Hörfunk - der Run auf das Medienereignis des Jahres ist gigantisch. Für die Dauer des Prozesses haben einige überregionale Tageszeitungen, darunter die SZ, FAZ oder auch Die Tageszeitung (TAZ) aus Berlin, eigene Beobachter abgestellt.
Auch im Verhandlungssaal 102 vor der 12. Großen Strafkammer haben sich die Gerichtsdiener ins Zeug gelegt. Bildgerecht für zwei Dutzend Fotografen und Kameraleute haben sie eine Vielzahl von Requisiten aus Born-Filmen als Beweismittel inszeniert: darunter Bomberjacken, T-Shirts der US-Extremistenorganisation „Church of the Aryan Nations“, selbst genähte Kutten des Ku-Klux-Klan, eine NS-Flagge und Berge von Videokassetten.
Kameragerechte
Inszenierung - in Handschellen wie ein Schwerverbrecher wird Born in den
Verhandlungssaal des Landgerichts Koblenz von Polizeibeamten eskortiert.
Um
9.30 Uhr betritt Born wie ein Schwerverbrecher den Gerichtssaal -
Blitzlichtgewitter. Ein makaberes Szenario: Das Gericht, das über Born urteilen
wird, setzt den Prozess selbst in Szene. Es liefert bildintensive Aufnahmen
eines Angeklagten, der weniger Skrupellosigkeit ausstrahlt als Mitleid auslöst.
Bis auf die Knochen abgemagert sitzt Born wie ein Häufchen Elend dem
Vorsitzenden Richter Ulrich Weiland gegenüber - hinter ihm die Mitangeklagten. Geschlagene
90 Minuten braucht Staatsanwalt Walter Schmengler, um die Anklageschrift in
allen Punkten zu verlesen. Das Publikum hat dabei immer wieder Mühe, ernst zu
bleiben.
Dienstag,
17. September 1996
Details der drehbuchreifen Szenerie mit Showcharakter können Leser am nächsten Tag in zahlreichen Artikeln wie etwa in der Bild nachlesen:
"Jetzt sitzt der Fälscher vor dem Richter. Blass hört er, wie der Staatsanwalt die Anklage verliest. Eines der Märchen: „Skinheads topfen die Urne des Neonazis Michael Kühnen auf einen Heldengedenkfriedhof um.“ Gelächter im Publikum. Selbst Richter Ulrich Weiland gluckst. Mit jedem Lacher wird Born sicherer."
Vor TV-Kameras und Fotoapparaten steht er nun selbst im Zentrum seiner eigenen und letzten Skandalgeschichte. Unfreiwillig oder mit Kalkül - Born, dem es bei den Fakes nie um Geld gegangen sei, wirkt wie eine Persönlichkeit, die ein zwiespältiges Verhältnis zur Realität hat. Dazu die Tageszeitung:
"Schon in seiner ersten Einlassung gab er offen zu, für diverse Sender diverse Fakes produziert zu haben. Aber alleine schon an der Schnitt-Technik hätten gestandene Fernsehjournalisten erkennen müssen, dass ihnen „Spielfilme“ vorgeführt worden seien. Born: „Nach der Authentizität hat aber nie einer gefragt.“
Seine Story über das „autonome Umtopfungskommando“ nennt er Satire, die Spiegel TV auch so gesendet habe, nur stern TV nicht. Das „Türken“ von Beiträgen gibt der TV-Kujau zu, mehr aber nicht. Vom Gegenteil ist die Anklage überzeugt. Betrogen habe Born die Sendeanstalten mit seinen Filmen, sagt der Staatsanwalt. Denn wenn die verantwortlichen Redakteure gewusst hätten, dass ihnen Totalfälschungen oder mit nachgestellten Szenen aufgefrischtes Archivaufnahmen angeboten worden sei, hätten sie das Material nie gekauft.
Born ist der traurige Held im Gerichtssaal. Naiv weiht der Fälscher Juristen und Publikum im Saal in das Einmaleins seiner inszenierten TV-Realität ein: Beiträge zu erfinden, mit bezahlten Komparsen und selbst gebastelten Requisiten aufzupeppen sei ein gängiges Hilfsmittel in der Branche, sagt er. Hier stapele doch jeder hoch. Derweil sucht er immer wieder nach Verbündeten im Saal, zwinkert Journalisten auf der Pressebank zu und sucht so den Schulterschluss nach dem Motto: Es sei doch bekannt, dass das Fernsehen die Leute betrügt. Warum soll ich nun dafür bestraft werden?
So etwa für die Räuberpistole über Auseinandersetzungen im Grenzgebiet zwischen Griechenland und Albanien, die der TV-Kujau für 5.000 Schweizer Franken an das schweizerische DRS verhökerte. In der „Totalfälschung“ - so nennt es die Staatsanwaltschaft - schießen griechische Dorfbewohner auf albanische Flüchtlinge. Doch tatsächlich ballert sein aus Griechenland stammender Kumpel Charalampous in die Luft. Gemeinsam legten sie auch die angeblichen Blutspuren am Stacheldrahtzaun der Grenze - keine echten, sondern mit Ketchup.
Anscheinend besteht bei den Juristen Nachholbedarf in Sachen Medienkompetenz, sie wissen wenig über die Praktiken im TV-Geschäft. So etwa auch von den unter Korrespondenten bekannten Schüssen, die in TV-Berichten aus Kriegsgebieten immer wieder zu hören sind und die der Öffentlichkeit von der Frankfurter Rundschau beschrieben werden:
"Der Schuss war ein „Fünf-Dollar-Schuss“ nach Regieanweisung des Kameramanns und die zwei Albaner-Jungen, die an einem Hoftor in einem Dorf an der griechisch-albanischen Grenze rüttelten, leben normalerweise friedlich auf einen Bauernhof in dem kleinen griechischen Ort. Der Filmautor wollte die Bilder über die Schwierigkeiten im Grenzgebiet „ein bisschen dramatischer machen."
Während Born seine Inszenierungen dem Gericht und dem Publikum als eine Verschwörung von skrupellosen Journalisten, denen es beim Ankauf des gefälschten Materials nur um die Sensation gegangen sei, verkauft, sieht er in seinen Taten eher Kavaliersdelikt. Dies beurteilt sein ehemaliger Kumpel und Mitarbeiter anders. Ganz so harmlos, wie sich Born darzustellen versucht, ist der TV-Kujau nicht, zu dessen Strategie es gehört, den Anklagevorwurf auf möglichst viele Mitwisser und Helfer zu verteilen. „Auf authentische Action“, so der Mitangeklagte Charalampous, „wollte Born nicht warten.“
Die Äußerung macht auch klar: Den Ex-Komplizen Borns haben die langen Monate der Prozessvorbereitung zermürbt. Borns Verteidigungslinie bleibt indes unverändert: nur das zu bestätigen, was ihm ohnehin nachgewiesen werden kann. So beteuert er, authentische Bilder vom Ku-Klux-Klan aus den USA geliefert zu haben, zudem ein Interview mit dem Neonazi Bela Althans. Doch das Material habe stern TV nicht gereicht, als er das Thema vorstellte: „Und wo bleibt der Mummenschanz?“ Auf dramatische Aufnahmen mit Deutschland-Bezug habe die Redaktion bestanden, sagt Born, der zu diesem Zeitpunkt bereits beträchtliche finanzielle Vorleistungen in die Produktion gesteckt haben will.
„Das Problem bei Ihnen ist“, sagt Weiland, „dass an den Filmen immer etwas Wahrheit dabei ist.“ Es gebe PKK-Bombenanschläge, ebenso rechtsradikale Umtriebe. „Aber das, was sich wirklich abspielt, können Sie gerade nicht filmen. Dann stellen Sie es einfach nach.“ Born behauptet dagegen, er sei in die Inszenierung getrieben worden. Und gibt zu, dass es sich bei dem Treffen des Ku-Klux-Klan in der Eifelhöhle bei Mendig nicht um angebliche deutsche Sympathisanten des rechtsradikalen US-Geheimbundes handelte, sondern um bezahlte Laiendarsteller aus seinem Freundeskreis.
stern TV zeigt als Ergebnis im September 1994 dann einen Beitrag, in dem Klan-Mitglieder in Kapuzen ein Kreuz verbrennen, mit der Ermordung von Juden drohen und skandieren: „Halb Frankfurt gehört den Juden“. Born kassierte für die rechtsextreme Rollenprosa mit Volksverhetzungsanteilen knapp 30.000 Mark. Seine Behauptung, er habe Aufklärung über die rechte Gefahr leisten wollen, schmettert das Gericht später mit dem Hinweis auf Nachahmungsgefahr ab.
Gespaltenes
Verhältnis zur Realität - der TV-Kujau sieht sich im Medienprozess des Jahres
weniger als Betrüger, sondern als Opfer sensationsgieriger Medien.
Sein
Anwalt, Norman F. Jacob, möchte Born durch Beispiele entlasten, die belegen,
dass kein kritischer Redakteur die inszenierten Beiträge hätte durchgehen
lassen dürfen. Er beantragt, den damals pensionierten und mittlerweile
verstorbenen WDR-Journalisten Claus Hinrich Casdorff als
„medienwissenschaftlichen Gutachter“ hinzuzuziehen. Ein
taktisches Manöver. Denn Casdorff hatte weder als Chef des Magazins Monitor noch zu seiner Zeit als
Chefredakteur des Regionalfernsehens jemals etwas mit freien TV-Produzenten
oder Sensationsgeschichten zu tun. Trotzdem gibt das Gericht dem Antrag statt.
Über
den Prozessauftakt berichten bundesweit fast alle Tageszeitungen. Die Rhein Zeitung als Lokalblatt fasst den
ersten Prozesstag, an dem der Filmemacher vergleichsweise geschickt agierte,
zusammen und kommentiert:
"Er hatte die Lacher auf seiner Seite, als er die hanebüchene Story über
die Asche des toten Neonazis Michael Kühnen erzählt. Doch bei allem
Unterhaltungswert, den dieser Prozess noch bieten wird bei allem „Spaß“
am Einfallsreichtum des 38jährigen bleibt ein Beigeschmack, der bitterer nicht
sein könnte: Was können die Zuschauer dem Fernsehen noch glauben? Darüber
sollten die Chefredakteure der TV-Sender dringend nachdenken. Und die Vertreter
anderer Medien am besten gleich mit."
Eine
Frage, mit der sich Jauch und Zaik nicht erst seit dem Prozessbeginn immer
wieder auseinander setzen müssen. Die
aktuelle, ein Regenbogenheftchen, das in der Regel eher ein unkritisches
Verhältnis zur Prominenz hat, stellt den Ruf des Moderators zur Disposition und
zeigt gleichzeitig, wie sehr andere Medien den Auftritt Jauchs vor dem
Koblenzer Landgericht herbeisehnen.
"Günther Jauch (40) spielt gerne den Moralapostel. Und weil dem angeblich
so ehrenwerten TV-Star Promis egal sind, hat er jetzt beim ZDF gekündigt.
Jauch will den Jahresrückblick „Menschen“ nicht mehr moderieren. Grund:
Im letzten Jahr hätten sich zu viele Ehrengäste die guten Plätze in den ersten
Reihen gesichert und damit die normalen Zuschauer auf die hinteren Stühle
verdrängt. Doch können wir Günther Jauch noch glauben? Jauch, nur
ein Scheinheiliger mehr im Fernsehen?"
Nachdem das
Verhältnis zwischen dem ZDF und
Jauch im Zuge des Skandals abgekühlt ist, liegen die tatsächlichen Gründe für
die Entscheidung wohl woanders: Er dürfte sich entschieden haben, ab Ende 1996
exklusiv die Moderation für den RTL-Jahresrückblick „Menschen, Bilder,
Emotionen“ zu übernehmen.
Montag,
23. September 1996
Am
zweiten Prozesstag um 8.30 Uhr, eine Stunde früher als üblich, werden vor der
Vernehmung der ersten Zeugen alle Fakes Borns im Gerichtssaal gezeigt -
darunter auch die Beiträge für stern TV. Nun
verwandelt sich der Gerichtssaal vollends zur Bühne für den TV-Kujau. Born ist
in seinem Element. Professionell bedient er die Videoanlage, die seine Fakes
über die Bildschirme im Gerichtssaal flimmern lässt. Immer auf der Suche nach
den Einstellungen, die zeigen sollen, dass er kein authentisches Material
lieferte.
In
mehreren Sequenzen weisen Born und sein Verteidiger auf „logische Brüche“ hin,
um so zu konstruieren, dass Redakteure Fälschungen billigend in Kauf genommen
hätten. Am Beispiel eines Films über einen Drogenkurier, der fünf Kilo Kokain -
tatsächlich Zucker in Plastikbeuteln - von Frankfurt nach Basel brachte,
erläuterten sie, dass ein Kurier die Ware bei der Übernahme testet. Im Film
passierte das aber erst Stunden später in einem Waldstück an der Autobahn. Und
natürlich sei das Stück über kurdische Bombenbastler mit Statisten gedreht
worden. „Welcher Bombenbastler lässt sich schon bei seinen illegalen
Tätigkeiten filmen“, fragt Born dreist.
Er
beteuert, außer ihm stellten auch andere Journalisten Filmszenen nach oder
verwendeten Archivmaterial, ohne dies kenntlich zu machen. Immer wieder
unternimmt Born den Versuch, andere Redakteure in TV-Magazinen für seine Fakes
mitverantwortlich zu machen. Schuldig im Sinne der Anklage, die ihm objektive
Fälschung mit subjektivem Vorsatz zum Betrug unterstellt, bekennt er sich nach
wie vor nicht.
Dass
sich Spiegel-Chef Stefan Aust nicht zur Marionette der Born-Inszenierung
vor Gericht machen lassen würde, steht außer Frage. Wenige Tage vor seiner
Zeugenaussage am 2. Oktober klärt er in seinem Heft für die Öffentlichkeit die
Fronten zu Born, der dem Magazin 1990 einen Film mit dem Interview eines
Asylantenschleppers angeboten hatte, der eine libanesische Familie illegal von
Frankreich nach Deutschland schleust. Born behauptet, der Fall sei echt
gewesen.
"Schönheitsfehler: Der im Film vermummt auftretende Schlepper war Born selbst. Spiegel TV verwendete nur einen Bruchteil dieses Born-Materials,
erschienen doch einige seiner Konditionen allzu seltsam. Er weigerte sich zum
Beispiel, einem Redakteur Einsicht in die Aktion zu gewähren; er lieferte, was
als unüblich gilt, bereits geschnittenes Rohmaterial, auf dem der Schlepper nur
verdeckt zu sehen und die Stimme verzerrt war."
Davon gekommen - Spiegel TV-Moderator Stefan Aust hat zwar ein Mal Material von Born in einem Beitrag eingesetzt, diesen aber als Satire deutlich gekennzeichnet, nicht so sterrn TV.
Aust
verzichtet nicht auf eine Spitze in Richtung stern TV und verlagert
dabei geschickt den Fokus auf das Konkurrenzmagazin.
"Die Frage aber, warum ausgerechnet „stern TV“ als Borns Hauptabnehmer zwölfmal
auf seine Schwindel-Produkte hereinfiel (und damit sämtliche privaten Programme
in Verruf brachte) wird sich vor Gericht kaum klären lassen."
Sie
wird indes schon bald an Jauch gestellt, der sämtliche Interviewwünsche vor
seiner Zeugenvernehmung strikt ablehnt.
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